Allgemeine Geschäftsbedingungen der BITOU GmbH
AGB`s BiTou GmbH (Marken: BiTou Bike Touren, Cross Tours, Adventixx) (2 Seiten, 18 Paragraphen)
1. Abschluß eines Reisevertrages
Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages oder Eventvertrags verbindlich an. Unsere Reise – und Eventbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Der Teilnehmer muss bei Antritt der Reise/Events organisch gesund sein und darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Über etwaige Gebrechen, Behinderungen, Allergien oder Krankheiten hat der Reisende/Teilnehmer den Veranstalter vor der Durchführung in Kenntnis zu setzen. Für alle leistungsorientierten Reisen, Events und insbesondere für die Leistungsdiagnostik verpflichtet sich der Teilnehmer vor Antritt der Reise/Events eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen und sich die Unbedenklichkeit an der Teilnahme bestätigen zu lassen. Augenfehler müssen durch geeignete Sehhilfen ausgeglichen werden. Teilnehmer an Wassersportreisen und Wassersportveranstaltungen müssen sich frei schwimmend im Wasser aufhalten können. Teilnehmer an Klettersportreisen; Transalps und Veranstaltungen müssen schwindelfrei sein. Sobald die Reise- oder Eventbestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Reisevertrag verbindlich. Der Vertragspartner (Reiseveranstalter) geht aus der Reisebestätigung hervor.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss (Buchung) wird eine Anzahlung von 15 % des Gesamtpreises sofort fällig. Der restliche Vertragssumme wird wird 4 Wochen vor Reiseantritt bzw. Eventdurchführung fällig. Die Reiseunterlagen/Eventunterlagen werden erst nach Eingang des vollen Reisepreises ausgehändigt, im Regelfall jedoch frühestens 25 Tage vor Reisebeginn. Ohne Zahlung des vollen Betrages bis 20 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Stornogebühren.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm sowie aus den Infobroschüren des Reise- und Eventveranstalters. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Preisänderungen und Kursschwankungen vorbehalten. Programmänderungen durch Wetterbedingungen und äußere Einflüsse vorbehalten. Programmänderungen durch den Veranstalter sind in Einzelfällen möglich. Bestandteil der Leistungen ist die Betreuung durch Reisebetreuer, die auch durch ausländische Kontaktpartner erfolgen kann. Den Anweisungen des oder der Reisebetreuer ist Folge zu leisten. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen usw., soweit nicht ausdrücklich in die Reiseleistungen einbezogen, sind am Urlaubsziel vom Reiseteilnehmer selbst zu buchen. Sie fallen daher nicht in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters. Die Anreise ist, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, nicht Teil der Reise/Event und fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Reise- und Eventveranstalters. Insbesondere im Mountainbike und Rennradbereich behält sich der Veranstalter Streckenänderungen vor.
4. Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5% igen Erhöhung ist zu lässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen.
Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind z.B.:
- Wechselkursschwankungen
- Versicherungszuschläge
- Ölpreisänderungen
- Behördliche Anordnungen
- Gesetzesänderungen
Falls Preisveränderungen 5% übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reise/Eventleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reise/Eventvertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Reise/Eventablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten Änderungen des Transportmittels notwendig sein um einen reibungslosen Reise/Eventverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns diese vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Haftung und Versicherung
Für Reisegepäck und Wertsachen besteht in den jeweiligen Unterkünften, Bikestationen, auf Campingplätzen und in der freien Natur, sowie in Fahrzeugen und Anhängern kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen. Bei verschiedenen Sportarten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme an Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmer akzeptieren sich wissentlich in ein erhöhtes Risiko zu begeben. Der Reiseveranstalter und Eventveranstalter BiTou lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab. Wir empfehlen den Abschluss einer angemessenen Unfallversicherung. Ferner empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und ggfls. einer Auslandsreisekrankenversicherung. Bei einer Reise oder einer Veranstaltung eines durch BiTou vermittelten Veranstalters gelten ausschließlich dessen Reise –bzw. Teilnahmebedingungen. BiTou übernimmt hierbei keinerlei Verantwortung und lehnen jegliche Haftung ab. Im Falle von Ersatzansprüchen hat sich der Teilnehmer in zumutbarem Rahmen direkt an den durchführenden Veranstalter zu wenden.
6.1 Haftung des Veranstalters
Wir haften als Reise/Eventveranstalter für die gewissenhafte Reise/Eventvorbereitung und Abwicklung der Reise bzw. des Events unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
6.2 Haftungsausschluß/-begrenzung
Da die angebotenen Sportarten (Mountainbike, Rennrad, Nordic Walking, Wandern, Klettern, Tauchen, Rafting, Kanu etc.) zu höheren körperlichen Belastungen führen, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Mountainbiking, Rennrad, Klettern, Tauchen, Rafting sind Gefahrensportarten. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Tourguide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muß sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tour-Guides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Ausrüstung, Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Radreisen sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Ein Haftung durch den Veranstalter, wenn die Helmpflicht nicht beachtet wird, ist ausgeschlossen.
6.3 Haftungsausschluss - spezielle Gefahren
Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Mountainbiken birgt aufgrund der Sportart spezielle Gefahren. Wir fahren über Trails und schmale Bergpfade und auch auf autobefahrenen Straßen. Es besteht die Gefahr von Stürzen, Abstürzen und Zusammenstößem, dabei können auch erhebliche Verletzungen auftreten. Nicht vorherzusehende Hindernisse können jederzeit auf den Wegen im Wald oder auf der Straße liegen und zu Unfällen führen. Die BiTou GmbH schließt eine Haftung in diesen Fällen aus.
Speziell beim Geocaching können auch die Wege und das befestigte Gelände verlassen werden, da besteht u.a. die Gefahr Privatgelände zu betreten, in unwegsamem Gelände den Fuß umzuknicken oder gar eine Böschung oder einen Abhang hinunter zu stürzen. Die BiTou GmbH schließt die Haftung in solchen Fällen aus.
Outdoor-Event bedeuten immer auch eine erhöhte Gefahr sich zu verletzen, z.B. durch ausrutschen, abrutschen oder stolpern. Die BiTou GmbH schließt die Haftung in solchen Fällen aus.
Insbesondere bei Kanutouren und Floßfahrten besteht die Gefahr des Ertrinkens. Die BiTou GmbH schließt die Haftung in solchen Fällen aus.
6.4 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reise/Eventveranstalters ist auf Höhe des dreifachen Reise/Eventpreises beschränkt. Dies ist auch der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
7. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise/Event zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bei uns eingegangen ist. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 %
- ab 45 Tage vor Reisebeginn 30 %
- ab 20 Tage vor Reisebeginn 60 %
- ab 10 Tage vor Reisebeginn 90 %
- bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Dem Veranstalter steht hierbei und bei Rücktritt des Reiseteilnehmers in jedem Fall ein Bearbeitungsgebührenanteil von EUR 50,00 zu. Schadensersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden schriftlich andere Stornovereinbarungen zwischen Veranstalter und Kunde getroffen gelten die im Vertrag niedergelegten Vereinbarungen.
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Reise/Eventbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Reise/Eventpreis wird dem Kunden umgehend zurückerstattet. Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen kann der Veranstalter auch kurzfristig (bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin) vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorgesehen Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise bzw. Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne Reise/Eventleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
10. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 25,00. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reise/Eventerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anforderungen entgegenstehen.
11. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, die Reise / Event erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Reise/Eventveranstalter den Reise/Eventvertrag kündigen. Das selbe gilt, wenn Reisen oder das Event wegen äußerer Umstände wie z.B. extreme Wetterverhältnisse,
Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit wir unsererseits die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir in diesem Fall den Reise/Eventpreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück.
12. Gewährleistung
Wird die Reise/Event nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder Tour-Guide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reise/Eventleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reise/Eventende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise/Event beanstandet wurde.
13. Haftung für gemietete Ausrüstungsgegenstände (Fahrräder, Helme, Gurte, Stöcke, GPS Geräte etc.)
Für gemietete Ausrüstungsgegenstände, die im Reise/Eventpreis eingeschlossen sind, haftet der Kunde für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
14. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reiseleistungen wie Hotel, Mietausrüstung, Bahntransport etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise/Eventvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise/Eventvertrages zur Folge.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand Staufen im Breisgau.
17. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse, Mailadresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
18. Veranstalter
BiTou GmbH
HRB 311010 Amtsgericht Freiburg
Geschäftsführer Joachim Grittmann
Ballrechterstrasse 4, 79219 Staufen
Bankverbingung: KontoNr.:30733703 BLZ:68061505 Volksbank Breigau Süd






